Brutto und Netto: Was ist der Unterschied – und was wird abgezogen?
Von Bruttogehalt zu Netto: Alle Abzüge erklärt – Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Du hast ein Jobangebot über 4.000 € brutto im Monat – aber was landet wirklich auf deinem Konto? Zwischen Brutto und Netto liegen in Deutschland im Schnitt 30–40 % an Abzügen. Hier erfährst du, was genau abgezogen wird und warum.
Brutto – was ist das?
Das Bruttogehalt ist der im Arbeitsvertrag vereinbarte Lohn vor allen Abzügen. Es ist die Ausgangsgröße für die Berechnung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
Netto – was bleibt übrig?
Das Nettogehalt ist der Betrag, der am Ende tatsächlich auf dein Konto überwiesen wird – nach Abzug aller Steuern und Versicherungsbeiträge.
Die Abzüge im Einzelnen
1. Lohnsteuer
Die größte Abzugsposition. Die Lohnsteuer richtet sich nach dem Jahreseinkommen und der Steuerklasse. Deutschland hat einen progressiven Steuertarif: Je mehr du verdienst, desto höher der Steuersatz auf jeden weiteren Euro.
Grenzsteuersätze 2026:
- Bis 12.084 € / Jahr: 0 % (Grundfreibetrag)
- Bis ca. 68.000 €: 14–42 %
- Ab 68.000 €: 42 % (Spitzensteuersatz)
- Ab 277.826 €: 45 % (Reichensteuersatz)
Die tatsächliche effektive Steuerquote ist immer niedriger als der Grenzsteuersatz, weil die unteren Einkommensteile geringer besteuert werden.
2. Solidaritätszuschlag
Seit 2021 nur noch für höhere Einkommen: 5,5 % der Lohnsteuer. Für Jahreseinkommen bis ca. 18.130 € (Steuerklasse 1) entfällt er vollständig.
3. Kirchensteuer (optional)
Wer Mitglied einer Kirche ist, zahlt zusätzlich Kirchensteuer: 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern.
Du kannst aus der Kirche austreten, um diese Abzüge zu vermeiden.
4. Krankenversicherung (KV)
| | Beitragssatz 2026 | |---|---| | Allgemeiner Beitragssatz | 14,6 % | | Kassenindividueller Zusatzbeitrag | Ø ca. 1,7 % | | Gesamt | ca. 16,3 % |
Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je die Hälfte. Auf deinen Lohnzettel entfällt also ca. 8,15 % deines Bruttos (maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 € / Monat).
Wer privat versichert ist (PKV), zahlt einen festen monatlichen Beitrag – der Arbeitgeber schießt einen Zuschuss in Höhe des halben GKV-Beitrags bei.
5. Rentenversicherung (RV)
18,6 % des Bruttogehalts, je zur Hälfte. Dein Anteil: 9,3 % – ebenfalls nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (7.600 € / Monat West, 7.600 € Ost in 2026).
6. Arbeitslosenversicherung (ALV)
2,6 % gesamt, dein Anteil: 1,3 %.
7. Pflegeversicherung (PV)
Seit 2023 einkommensabhängig gestaffelt nach Kinderanzahl:
| Kinder | Arbeitnehmeranteil 2026 | |---|---| | Kinderlos (ab 23 J.) | 2,6 % | | 1 Kind | 2,0 % | | 2 Kinder | 1,75 % | | 3 Kinder | 1,5 % | | 4 Kinder | 1,25 % | | 5+ Kinder | 1,0 % |
In Sachsen zahlen Arbeitnehmer zusätzlich 0,5 % mehr (historische Ausnahme).
Rechenbeispiel: 4.000 € brutto, Steuerklasse 1
| Abzug | Betrag | |---|---| | Lohnsteuer | ca. 556 € | | Solidaritätszuschlag | 0 € | | Krankenversicherung (AN) | ca. 326 € | | Rentenversicherung (AN) | 372 € | | Arbeitslosenversicherung (AN) | 52 € | | Pflegeversicherung (AN, kinderlos) | 104 € | | Gesamte Abzüge | ca. 1.410 € | | Nettogehalt | ca. 2.590 € |
Annahmen: Steuerklasse 1, gesetzlich versichert, durchschnittlicher Zusatzbeitrag, keine Kirchensteuer, keine Kinder, NRW.
Die genaue Berechnung für dein persönliches Gehalt machst du am besten mit unserem Brutto-Netto-Rechner – inklusive aller individuellen Parameter wie Bundesland, Krankenversicherung und Kinderzahl.
Was zahlt der Arbeitgeber zusätzlich?
Neben deinem Bruttogehalt zahlt dein Arbeitgeber noch seinen Anteil an Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – das sind nochmal ca. 20 % zusätzlich. Für ein Bruttogehalt von 4.000 € kostet dich der Arbeitgeber also tatsächlich rund 4.800 € pro Monat.
Den genauen Betrag siehst du in unserem Arbeitgeberkosten-Rechner.