Solidaritätszuschlag 2026: Wer zahlt noch – und wie viel?
Seit 2021 zahlen rund 90 % der Arbeitnehmer keinen Soli mehr. Für wen er noch gilt, wie hoch er ist und wie er berechnet wird.
Der Solidaritätszuschlag – kurz Soli – wurde 1991 eingeführt, um die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu finanzieren. Seit dem 1. Januar 2021 wurde er für den Großteil der Bevölkerung abgeschafft. Doch für Besserverdiener und Kapitalanleger fällt er weiterhin an.
Was ist der Solidaritätszuschlag?
Der Soli beträgt 5,5 % der Lohnsteuer (nicht des Bruttogehalts). Er ist also eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer, keine eigenständige Steuer.
Beispiel: Monatliche Lohnsteuer: 400 € Solidaritätszuschlag: 400 € × 5,5 % = 22 €
Wer zahlt 2026 noch Soli?
Seit 2021 gilt eine gestaffelte Regelung mit drei Zonen:
Zone 1: Vollständige Freistellung
Arbeitnehmer, deren Lohnsteuer unterhalb einer bestimmten Freigrenze liegt, zahlen keinen Soli. Diese Grenze wird jährlich angepasst.
Für 2026 gilt (Jahreswerte, Steuerklasse 1):
- Vollständige Freistellung bis ca. 18.130 € Jahresbrutto
Das bedeutet: Wer monatlich unter ca. 1.510 € brutto verdient, ist vollständig befreit.
Zone 2: Milderungszone (Gleitzone)
Wer knapp über der Freigrenze liegt, zahlt nur einen Teil des Solis – der Betrag steigt gleitend an, um den Sprung abzufedern.
Faustformel: Die Milderungszone reicht bis ca. 68.000 € Jahresbrutto (Steuerklasse 1, Singles, 2026). Innerhalb dieser Zone steigt der Soli-Anteil schrittweise.
Zone 3: Voller Soli
Über der Milderungszone gilt der volle Satz von 5,5 % der Lohnsteuer. Betroffen sind damit in der Regel gut verdienende Angestellte, Selbstständige und Kapitalanleger.
Gilt der Soli auch für Kapitalerträge?
Ja. Auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) wird der Soli weiterhin in voller Höhe erhoben – unabhängig vom Einkommen.
Effektiver Steuersatz auf Kapitalerträge: 25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Soli = 26,375 % (Plus ggf. Kirchensteuer)
Solidaritätszuschlag in der Gehaltsabrechnung
In unserem Brutto-Netto-Rechner wird der Solidaritätszuschlag automatisch berechnet – inklusive Freigrenze und Milderungszone. Du siehst auf einen Blick, ob und wie viel Soli du zahlen musst.
Häufige Fragen zum Soli
Kommt der Soli wieder für alle? Aktuell gibt es keine gesetzlichen Pläne, den Soli für Niedrig- und Mittelverdiener wiedereinzuführen. Das Bundesverfassungsgericht hat die aktuelle Regelung 2023 als verfassungskonform bestätigt.
Kann man den Soli in der Steuererklärung zurückbekommen? Wer zu viel Lohnsteuer gezahlt hat (z. B. durch unterjährigen Steuerklassenwechsel), bekommt den darauf entfallenden Soli ebenfalls zurückerstattet.
Gilt der Soli für alle Bundesländer gleich? Ja. Der Solidaritätszuschlag ist eine Bundessteuer – die Höhe ist in allen 16 Bundesländern identisch.