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Steuerklassen20. Februar 20266 Min. Lesezeit

Steuerklassen 1–6 erklärt: Welche ist die richtige für dich?

Ein vollständiger Überblick über alle sechs Steuerklassen in Deutschland – wann welche gilt, was sie kostet und wie du wechselst.


In Deutschland gibt es sechs Lohnsteuerklassen. Sie bestimmen, wie viel Einkommensteuer dein Arbeitgeber monatlich von deinem Gehalt einbehält. Die Steuerklasse beeinflusst also dein monatliches Netto – aber nicht deine tatsächliche Jahressteuerschuld, die wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung final berechnet.

Steuerklasse 1 – Ledig

Für wen: Ledige, geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Arbeitnehmer ohne Kind.

Besonderheiten: Standard-Steuerklasse für Alleinstehende. Du zahlst den normalen Steuertarif ohne besondere Vergünstigungen oder Zuschläge.

Freibeträge 2026 (monatlich anteilig):

  • Grundfreibetrag: 12.084 € / Jahr
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 € / Jahr
  • Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 € / Jahr

Steuerklasse 2 – Alleinerziehend

Für wen: Alleinerziehende Arbeitnehmer, die mit mindestens einem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und Anspruch auf das Kindergeld haben.

Besonderheiten: Zusätzlich zum Grundfreibetrag gilt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 € / Jahr für das erste Kind + 240 € für jedes weitere Kind). Das reduziert die monatlichen Steuerabzüge spürbar.

Wichtig: Du musst die Steuerklasse 2 aktiv beim Finanzamt beantragen. Sie wird nicht automatisch zugeteilt.


Steuerklasse 3 – Verheiratet (Hauptverdiener)

Für wen: Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient. Steuerklasse 3 wird immer in Kombination mit Klasse 5 für den anderen Partner gewählt.

Besonderheiten: Steuerklasse 3 ist die günstigste Klasse für Alleinverdiener oder Paare mit sehr unterschiedlichen Einkommen. Der Steuertarif entspricht in etwa dem Splittingtarif für Verheiratete.

Achtung: Da der Partner in Klasse 5 deutlich mehr zahlt, kann am Jahresende eine Steuernachzahlung entstehen. Eine gemeinsame Steuererklärung ist daher Pflicht.


Steuerklasse 4 – Verheiratet (gleiches Einkommen)

Für wen: Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner mit ähnlichem Einkommen.

Besonderheiten: Beide Partner zahlen ähnlich viel Steuern wie in Steuerklasse 1. Am Jahresende gibt es in der Regel keine oder nur eine geringe Nachzahlung bzw. Erstattung.

Faktorverfahren: Auf Antrag kann Steuerklasse 4 mit einem individuellen Faktor kombiniert werden (Klasse 4/4 mit Faktor). So wird die monatliche Vorauszahlung präzise an die tatsächliche Jahressteuer angepasst – die fairste Lösung für unterschiedliche Einkommen.


Steuerklasse 5 – Verheiratet (Zweitverdiener)

Für wen: Der geringer verdienende Partner in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft, wenn der andere Partner Klasse 3 hat.

Besonderheiten: Steuerklasse 5 ist die ungünstigste Klasse – es gibt keinen Grundfreibetrag. Die monatlichen Abzüge sind deutlich höher als in Klasse 1. Im Rahmen der Steuererklärung wird aber das Gesamteinkommen des Paares fair aufgeteilt (Ehegattensplitting).


Steuerklasse 6 – Zweites Arbeitsverhältnis

Für wen: Arbeitnehmer mit einem zweiten (oder weiteren) Job. Das Hauptarbeitsverhältnis behält die ursprüngliche Klasse (z. B. 1), für den Zweitjob gilt automatisch Klasse 6.

Besonderheiten: Keine Freibeträge – höchste Steuerbelastung. Sie stellt sicher, dass bei mehreren Einkommen kein Freibetrag doppelt genutzt wird.


Welche Steuerklasse ist die beste?

| Situation | Empfehlung | |---|---| | Ledig, kein Kind | Steuerklasse 1 | | Alleinerziehend | Steuerklasse 2 | | Verheiratet, großer Einkommensunterschied | Klasse 3/5 | | Verheiratet, ähnliches Einkommen | Klasse 4/4 (ggf. mit Faktor) | | Zweiter Job | Steuerklasse 6 (automatisch) |

Nutze unseren Steuerklassenrechner, um verschiedene Kombinationen für dein Ehepaar direkt zu vergleichen und das optimale Haushaltsnetto zu ermitteln.

So wechselst du die Steuerklasse

Einen Steuerklassenwechsel kannst du einmal jährlich beim zuständigen Finanzamt beantragen. Seit 2020 geht das auch digital über ELSTER. Der Wechsel wird in der Regel zum Folgemonat wirksam.

Unterlagen:

  • Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern"
  • Personalausweis
  • Steuer-ID beider Partner

Der Antrag ist kostenlos.